Vertretungsunterricht
Für Vertretungsstunden werden die Kolleginnen und Kollegen nach folgender Priorität eingesetzt:
· Die Lehrerin bzw. der Lehrer unterrichtet das Fach.
· Die Lehrerin bzw. der Lehrer ist Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer.
· Die Lehrerin bzw. der Lehrer kennt die Klasse.
· Die Lehrerin bzw. der Lehrer unterrichtet fachfremd und klassenfremd.
· In den Klassenstufen 9 und 10 übernimmt grundsätzlich ein Fachlehrer den Unterricht.
· Im Sinne der Förderung der Schüler wird keine Lehrkraft aus einer Doppelbelegung für den Vertretungsunterricht herangezogen.
· Vertretungspläne für den Unterricht und für die Pausen sind so früh wie möglich für Schüler und Lehrkräfte auszuhängen.
· Ist eine Vertretung im Nachmittagsangebot nicht möglich, so sind die Schüler auf andere Gruppen zu verteilen, damit ihre Beaufsichtigung bis 15.50 Uhr gewährleistet ist.
· Bei langfristiger Vertretung müssen die Vertretungsstunden aus dem Sozialindex genommen werden.
Qualifizierter Vertretungsunterricht
· Die Klassenbücher sind auf dem aktuellen Stand.
· Bei inhaltlichen Fragen an den Parallellehrer wenden.
· Es wird ein Materialpool für fächerübergreifenden Unterricht angeschafft.
· Der erkrankte Lehrer informiert den Vertretungslehrer über Unterrichtsinhalte.
Die Schülerinnen und Schüler übernehmen folgende Aufgaben:
· Sie informieren sich rechtzeitig über die anstehende Vertretung.
· Sie sind darauf vorbereitet, dass die Vertretungsstunde für (Fach-) Unterricht genutzt wird. Es soll sofort mit dem Unterricht begonnen werden können.
· Der anfallende Vertretungsunterricht bei Klassenfahrten wird frühzeitig organisiert.
